Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.